Mitgliedschaft
Der Leipziger Geschichtsverein gehört mit derzeit rund 220 Mitgliedern zu den großen Leipziger Vereinen und kann auf eine über 150jährige Geschichte zurückblicken. Die Vereinsarbeit wird durch einen Vorstand geleitet, der aller zwei Jahre in einer Mitgliederversammlung gewählt wird. Außerdem besteht für die Mitglieder die Möglichkeit, zu bestimmten Themen Arbeitsgruppen zu bilden. Zur Zeit besteht ein Arbeitskreis „Gohliser Geschichte“.

Zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft im Leipziger Geschichtsverein gehört der kostenfreie Bezug des Vereinsjahrbuchs „Leipziger Stadtgeschichte“, das neben wissenschaftlichen Beiträgen zur Geschichte Leipzigs und Sachsens auch Rezensionen und Vereinsmitteilungen enthält. Die Veröffentlichungen des Vereins können die Mitglieder zum Vorzugspreis erwerben. Über die Aktivitäten des Vereins werden die Mitglieder durch einen jährlichen Veranstaltungsplan per Brief oder e-Mail informiert.

Als Mitglied des Leipziger Geschichtsvereins genießen Sie freien Eintritt in das Stadtgeschichtliche Museum mit seinen angeschlossenen Einrichtungen und können die Bibliothek dieses Museums sowie das Stadtarchiv kostenfrei benutzen.

Falls Sie Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem Verein haben, können Sie sich eine Beitrittserklärung herunterladen, ausdrucken und per Post an den Leipziger Geschichtsverein senden.

Beitrittserklärung

Bitte beachten Sie auch unsere Informationen gemäß DSGVO.
Geschichte
Der Verein für die Geschichte Leipzigs wurde am 17. Dezember 1867 in der Gaststätte „Stadt Frankfurt“ in der Großen Fleischergasse gegründet. Den höchsten Mitgliederstand erreichte der Verein im Jahr 1925 mit 806 Mitgliedern. Von Anbeginn baute der Verein eigene Sammlungen auf, die von 1873 bis 1911 im alten Johannishospital untergebracht waren. Nach der Sanierung des Alten Rathauses und seiner Umwandlung zum Museum fanden die Vereinssammlungen dort eine neue Unterkunft und bildeten den Grundstock der Sammlungen des Stadtgeschichtlichen Museums der Stadt Leipzig. Seit dieser Zeit dürfen die Vereinsmitglieder das Museums entgeltfrei besuchen. Die zahlreichen Publikationen, die von der Vereinsgründung bis 1933 erschienen, legen noch heute Zeugnis von der regen Vereinsarbeit in dieser Zeit ab. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde der Verein "gleichgeschaltet", mehr und mehr unter Aufsicht des Kulturamtes der Stadt gestellt und jüdische Mitglieder aus dem Verein gedrängt.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war eine Weiterarbeit ehemaliger Vereine (ab 1948) nicht mehr möglich. Das Interesse an Stadtgeschichte bestand jedoch ungebrochen fort. Verschiedene Bemühungen führten schließlich am 6. Dezember 1947 zur Gründung eines „Arbeitskreises für Stadt- und Kulturgeschichte“, der seit 1955 als „Fachgruppe Stadtgeschichte“ des Kulturbundes der DDR Vorträge und Exkursionen organisierte und Publikationen zu stadtgeschichtlichen Themen veröffentlichte. Die Friedliche Revolution von 1989 und die Wiedervereinigung mit der BRD 1990 waren dann die Voraussetzungen für die Neugründung als „Leipziger Geschichtsverein“ am 17. Dezember 1990.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite 150 Jahre Leipziger Geschichtsverein, die Herr Mühlan zusammen mit Frau Oelschlaeger erarbeitet hat.

150 Jahren Vereinsgeschichte

Publikationen zur Vereinsgeschichte:
  • Ernst Kroker/Paul Benndorf: Der Verein für die Geschichte Leipzigs in den fünfzig Jahren von 1867 bis 1917. In: Schriften des Vereins für die Geschichte Leipzigs, Bd. 12, Leipzig 1917
  • Klaus Sohl: Sammeln, Bewahren, Vermitteln. Zum 75jährigen Bestehen des Museums für Geschichte der Stadt Leipzig. In: Vergangenheit und Gegenwart 3 (1984), S. 184-213
  • Walter Fellmann: 125 Jahre Leipziger Geschichtsverein 1867 – 1992 (Schriften des Leipziger Geschichtsvereins. Neue Reihe Bd. 1, Beucha 1992)
  • Thomas Krzenck: »... sich selbst zur Freude und Genugtuung, der Stadt Leipzig aber zur Ehre und zum Nutzen«: 1867–2017. 150 Jahre Leipziger Geschichtsverein. Beucha 2017.
Vorstand
Die Mitglieder des Vorstandes werden alle zwei Jahre neu gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Leipziger Geschichtsvereins. Wenn Sie bereit sind, im Vorstand mitzuarbeiten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Innerhalb der Periode zwischen zwei Wahlen können Vorstandsmitglieder durch den Vorstand zugewählt werden, müssen aber in der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden. Der Vorstand entscheidet über die Verteilung der Funktionen.


Nach der Wahl zur Mitgliederversammlung am 09.09.2021 und der konstituierenden Sitzung des Vorstands gehören dem Vorstand an:
  • Dr. Mark Lehmstedt (Vorsitzender)
  • Richard Entschel (stellvertretender Vorsitzender)
  • Alexandra Uhlisch (Schatzmeisterin)
  • Heike Scheller (Schriftführerin)
  • Friedemann Meißner (stellvertretender Vorsitzender/ Öffentlichkeitsarbeit)
  • Jürgen Schlimper (Mitgliederverwaltung)
  • Marcus Korzer (Internetseitenbeauftagter)
Ziele

Der Geschichtsverein versteht sich als Gemeinschaft regionalgeschichtlich interessierter Bürger und als Nachfolger des 1867 gegründeten Vereins für die Geschichte Leipzigs. Er ist eigenständig und parteipolitisch unabhängig und dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken.



Der Verein verfolgt den Zweck,
  • die Geschichte Leipzigs und des Leipziger Landes von den ältesten Zeiten bis in die Gegenwart unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen Regional-, Landes- und Nationalgeschichte zu erforschen, darzustellen und zu verbreiten,
  • den Sinn für Heimatgeschichte und Denkmalpflege zu fördern,
  • für die Identität Leipzigs und des Leipziger Landes einzutreten und insbesondere auf die denkmal- und geschichtsgerechte Pflege, Bewahrung und behutsame Neugestaltung des Leipziger Stadtbildes und des Leipziger Landes sowie auf die Erhaltung der städtebaulichen Strukturen und bewahrenswerten Sachzeugen Einfluss zu nehmen

Der Regelbeitrag für Mitglieder beträgt 40,00 Euro pro Jahr. Rentner, Studierende und Arbeitssuchende zahlen einen ermäßigten Beitrag von 25.00 Euro (für Familienangehörige eines Mitglieds beträgt der Beitrag 10 Euro).
Formen der Vereinsarbeit
VERANSTALTUNGEN - In der Regel treffen sich die Vereinsmitglieder an jedem ersten Mittwoch im Monat – außer im Juli und August –zu einem Vortrag. Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen - die Vorträge sind öffentlich und entgeltfrei. Zu diesen Veranstaltungen können Sie auch Vorstandsmitglieder treffen, erhalten aktuelle Informationen und können selbstverständlich auch Ihren Beitrittsantrag abgeben.

JAHRBUCH - Im Mitgliedsbeitrag ist der Bezug der Vereinspublikation „Leipziger Stadtgeschichte“ enthalten. Einmal jährlich wird diese Ihnen per Post zugesandt. Bitte informieren Sie den Verein deshalb umgehend, wenn sich Ihre Anschrift geändert hat! Falls Sie die Publikation mit einem Beitrag bereichern wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Redaktion (Uwe John, Beate Kusche, Markus Cottin) auf. Seit der Ausgabe 2021 erscheint das Jahrbuch im Universitätsverlag und kann sowohl im Buchhandel als auch beim Verlag oder über den Geschichtsverein bezogen werden.

TAG DER STADTGESCHICHTE - Jedes Jahr wird in Kooperation mit dem Stadtarchiv und dem Stadtgeschichtlichen Museum sowie mit Unterstützung des Kulturamtes der Tag der Stadtgeschichte als mehrtägige Tagung veranstaltet. Er widmet sich jährlich wechselnden Themenbereichen aus der reichhaltigen Leipziger Geschichte und wird in aller Regel durch einen Tagungsband abgerundet, der über den Universitätsverlag zu erwerben ist.

FREIER EINTRITT - Vereinsmitglieder können entgeltfrei die Ausstellungen des Stadtgeschichtlichen Museums besuchen und das Stadtarchiv benutzen
Satzung des Leipziger Geschichtsvereins e.V.
beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 04. September 2024

1. Name, Sitz und Geschäftsjahr

  • 1.1. Der Verein führt den Namen “Leipziger Geschichtsverein e.V.“ Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung
    Der Verein ist eine juristische Person und hat seinen Sitz in Leipzig. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Leipzig eingetragen.
  • 1.2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Vereinszweck

  • 2.1. Der Verein versteht sich als Gemeinschaft regionalgeschichtlich interessierter Bürger und als Nachfolger des 1867 gegründeten Vereins für die Geschichte Leipzigs. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele.
  • 2.2. Der Verein verfolgt den Zweck, die Geschichte Leipzigs und des Leipziger Landes von der ältesten Zeit bis in die Gegenwart unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen National-, Regional- und Landesgeschichte zu erforschen, darzustellen und zu verbreiten. den Sinn für Heimatgeschichte, Heimatkunde, Heimatpflege sowie Denkmalschutz und Denkmalpflege zu fördern, für die Identität Leipzigs und des Leipziger Landes einzutreten und insbesondere auf die denkmal- und geschichtsgerechte Pflege, Bewahrung und behutsame Neugestaltung des Leipziger Stadtbildes und des Leipziger Landes sowie auf die Erhaltung der städtebaulichen Strukturen und bewahrenswerten Sachzeugen Einfluss zu nehmen.
  • 2.3. Der Verein ist eigenständig und parteipolitisch unabhängig. Der Verein ist offen für alle Bürger ungeachtet ihrer weltanschaulichen, religiösen und politischen Bindung.
  • 2.4. Zur Verwirklichung des Vereinszwecks dienen
    - öffentliche Vorträge,
    - Öffentlichkeitsarbeit,
    - Diskussionen und Stellungnahmen, insbesondere zu stadtgeschichtlichen Themen, zur bstädtebaulichen Entwicklung sowie zur Erhaltung von Denkmalen,
    - Seminare,
    - Forschungsarbeiten, die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.
  • 2.5. Zur Verwirklichung des Vereinszweckes unterhält der Verein Kontakte zu Archiven, Bibliotheken, Museen und ähnlichen Einrichtungen und arbeitet insbesondere eng zusammen mit
    - dem Stadtgeschichtlichen Museum Leipzig,
    - dem Stadtarchiv Leipzig,
    - dem Staatsarchiv Leipzig,
    - der Stadtbibliothek Leipzig,
    - der Universität Leipzig.
  • 2.6. Der Verein sucht Verbindungen zu Vereinen mit vergleichbaren Zielstellungen und bemüht sich um Zusammenarbeit mit ihnen.
  • 2.7. Im Verein können in Abstimmung mit dem Vorstand Arbeitskreise und Fachausschüsse für spezielle Bereiche tätig sein. Sie bestimmen ihr Wirkungsfeld und Arbeitsprogramm nach den in der Vereinssatzung festgelegten Grundsätzen. Zur Koordination und Rücksprache mit dem Vorstand muss aus den Reihen der Mitglieder des Arbeitskreises/Fachausschusses eine Ansprechperson nominiert werden.

3. Mitgliedschaft

  • 3.1. Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie Vereinigungen und Institutionen werden, die die Satzung des Vereins anerkennen. Der Beitritt erfolgt mit Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung. Zur Legitimation erhält das Mitglied eine auf seinen Namen lautende Mitgliedskarte.
  • 3.2. Ehrenmitgliedschaften können verliehen werden.
  • 3.3. Die Mitgliedschaft endet
    - durch Tod des Mitgliedes bzw. bei einer juristischen Person durch ihre Auflösung,
    - durch freiwilligen Austritt, der durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand zum Schluss des Geschäftsjahres zu erfolgen hat, wobei rückständige Mitgliedsbeiträge vor dem Austritt zu bezahlen sind,
    - durch Ausschluss, wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt oder den Jahres-Vereinsbeitrag trotz Mahnung bis zum 30. September des folgenden Geschäftsjahres schuldig bleibt. Ein Ausschluss bedarf der Einstimmigkeit des Vorstandes.

4. Rechte und Pflichten der Mitglieder

  • Jedes Mitglied hat persönlich Sitz und Stimme in den Mitgliederversammlungen. Jedes Mitglied hat die Pflicht, einen jährlichen Beitrag an die Vereinskasse zu zahlen. Auf diesen Beitrag ist die Haftpflicht beschränkt; Spenden sind den Mitgliedern unbenommen.

5. Mitgliedsbeitrag

  • Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgesetzt und ist bis zum 30. Juni des laufenden Geschäftsjahres zu entrichten.

6. Vereinsorgane

  • Vereinsorgane sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

7. Mitgliederversammlung

  • 7.1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Vereinsorgan. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder. Insbesondere obliegt ihr die Beschlussfassung in folgenden Angelegenheiten:
    a) die Wahl des Vorstandes alle zwei Jahre,
    b) die Wahl von zwei Kassenprüfern, die keine Vorstandsmitglieder sind – alle zwei Jahre,
    c) die Entlastung des Vorstandes,
    d) die Entlastung der Kassenprüfer,
    e) die Höhe der Mitgliedsbeiträge.

    Mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder beschließt sie
    a) die Aufnahme von Darlehen,
    b) die Änderung der Satzung.
  • 7.2. Einberufung der Mitgliederversammlung:
    Einmal jährlich ist vom Vorsitzenden – im Verhinderungsfall von einem anderen Vorstandsmitglied – eine ordentliche Mitgliederversammlung unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Die Einladung erfolgt als E-Mail in digitaler Form, durch Bekanntgabe in den Vereinspublikationen (Veranstaltungsplan) oder auf Wunsch schriftlich per Briefpost. Die Ladungsfrist beträgt mindestens vier Wochen bis zum Versammlungstermin.
    Außerordentliche Mitgliederversammlungen können mit derselben Ladungsfrist vom Vorsitzenden schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden, wenn ein Viertel der Mitglieder sie schriftlich unter Angabe von Grund und Zweck der Mitgliederversammlung beantragt oder wenn der Vorstand das beschließt.
    Sollte die Mitgliederversammlung aus Gründen, die der Verein nicht beeinflussen kann (höhere Gewalt) nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden können, kann die Mitgliederversammlung unter solchen Ausnahmebedingungen auch als Onlineveranstaltung organisiert werden. Alle Berichte und die Tagesordnung müssen 14 Tage vorher allen Mitgliedern vorliegen. Mitglieder ohne Internet-Anschluss können in diesem Fall ihre Beiträge zur Diskussion, ihre Anfragen und Anträge schriftlich einreichen und an den Abstimmungen per Brief teilnehmen.
  • 7.3 Ablauf der Mitgliederversammlung:
    Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, geleitet. Ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.
    Über die Mitgliederversammlung ist ein Beschlussprotokoll zu führen, das von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen ist. Einsichtnahme in das Protokoll ist jedem Mitglied möglich.

8. Vorstand

  • 8.1. Der Vorstand leitet die Vereinsarbeit zwischen den Mitgliederversammlungen in Übereinstimmung mit deren Beschlüssen und wird von den Vereinsmitgliedern auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Nach Ablauf einer Wahlperiode sind Vorstandsmitglieder unbeschränkt wieder wählbar.
  • 8.2. Der Vorstand besteht mindestens aus fünf Mitgliedern mit den Funktionen:
    - Vorsitzender,
    - stellvertretender Vorsitzender,
    - Schriftführer,
    - Schatzmeister,
    - drei oder mehr Vorstandsmitgliedern, denen der Vorstand bestimmte Arbeitsgebiete anvertrauen kann. Sie bilden den Vorstand im Sinne des Paragraphen 26 BGB.
    Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
  • 8.3. Der Vorstand tagt alljährlich mindestens viermal. Vorstandssitzungen sind vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden einzuberufen.
  • 8.4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn fünf Vorstandsmitglieder anwesend sind. Er beschließt mit einfacher Mehrheit. Beschlüsse sind zu protokollieren.
  • 8.5. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den Verein nach außen im Sinne von Paragraph 26 BGB.
  • 8.6. Scheiden Vorstandsmitglieder im Laufe einer Vorstandsperiode aus, so erfolgt die Zuwahl durch den Vorstand, jedoch ist diese der nächsten Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen.
  • 8.7. Die von den Vorstandsmitgliedern dem Verein geleisteten Dienste sind unentgeltlich. Nur die erforderlich gewesenen Auslagen werden aus der Vereinskasse vergütet.

9. Vereinsvermögen

  • 9.1. Die Arbeit des Vereins wird finanziert durch Mitgliedsbeiträge, Einnahmen aus Veranstaltungen und Publikationen, Spenden und Fördermittel.
  • 9.2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
  • 9.3. Nach Ablauf des Geschäftsjahres haben die von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfer die Kasse und die Kassenaufzeichnungen des Vereins zu prüfen, das Ergebnis schriftlich festzuhalten und die nächste Mitgliederversammlung darüber zu unterrichten.

10. Schlussbestimmungen

  • Die Auflösung oder Aufhebung des Vereins erfolgt mit einfacher Mehrheit, wenn mindestens die Hälfte aller Vereinsmitglieder auf einer zu diesem Zweck besonders einberufenen Mitgliederversammlung erschienen ist. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke findet keine Vermögensteilung statt. Vielmehr fällt das Vereinsvermögen an das Stadtgeschichtliche Museum der Stadt Leipzig, das es unmittelbar und ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken verwendet.

    Der Vorstand darf rein verbale Änderungen, die nicht inhaltlich in die Satzung eingreifen, per Vorstandsbeschluss ändern, wenn diese Änderungen vom Gericht oder dem Finanzamt gefordert werden